Unsere Schüler*innen

Schüler und Schülerinnen gehen über den Schulflur

An der EKS werden Kinder beschult, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung in besonderem Maße beeinträchtigt sind und die zur Ermöglichung eines erfolgreichen schulischen Lernens einer besonderen Förderung bedürfen. Gemäß § 4, Abs. 4 der AO-SF „besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Erziehungsschwierigkeit), wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler der Erziehung so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass sie oder er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist.“

 

So fällt es den Schüler*innen z. B. oftmals schwer, eigene Ängste zu bewältigen, Konflikte angemessen auszutragen oder über einen längeren Zeitraum ruhig und aufmerksam bei einer Sache zu bleiben. Die Gefühlsäußerungen der Kinder können aggressiv oder auch depressiv sein. Negative schulische Erfahrungen führen häufig dazu, dass die Schüler*innen das Vertrauen in sich und in ihre Möglichkeiten verlieren, was wiederum zur Verweigerung von Mitarbeit im Unterricht führen kann. Da die auffälligen Verhaltensweisen meist im Fokus der Beobachtungen von Eltern und Lehrer*innen stehen, kann es passieren, dass positive Eigenschaften der Kinder zu weit in den Hintergrund rücken und Talente unentdeckt bleiben.

 

Der Unterricht ist an der EKS so organisiert, dass er den Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht wird. Dabei ist es Voraussetzung, dass jedes Kind in seiner Individualität angenommen wird und sich die Förderung an seinen Stärken orientiert. In der Regel werden die Schüler*innen an der EKS im Bildungsgang der Grundschule unterrichtet. Es besteht aber auch die Möglichkeit des Bildungsgangs Lernen, wenn der vorrangige Förderschwerpunkt des Kindes Emotionale und soziale Entwicklung ist.

 

Die Beschulung an der Erich Kästner-Schule kann nur dann erfolgen, wenn im Rahmen einer Begutachtung (gemäß AO-SF) der entsprechende Förderschwerpunkt festgestellt worden ist und das Schulamt die Schülerin bzw. den Schüler*innen der Förderschule zugewiesen hat. Die Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann auf Antrag sowohl vor der Einschulung als auch im Laufe der Grundschulzeit erfolgen.

 

Ziel der schulischen Förderung ist es, die Schüler*innen im Laufe der Primarstufe oder beim Übergang in die Sekundarstufe in eine Regelschule zurück zu schulen. Hierzu findet eine intensive Übergangsberatung statt und es besteht die Möglichkeit, dass die Schüler*innen zunächst ein „Praktikum“ an der Regelschule machen können.